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File:Sowjetisch-russische Kriege und Militaerinterventionen seit 1945.jpg

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Kritische Reflexion der Grafik russischer und sowjetischer Kriege und Militärinterventionen von Torsten Heinrich:

  • Der Guerillakrieg der antikommunistischen bewaffneten Widerstandsgruppen im Baltikum begann erst 1948 (nicht bereits 1944) und wurde von den Auslandsgeheimdiensten der USA, Großbritanniens und Schwedens unterstützt. Die Widerstandsgruppen betätigten sich terroristisch, wobei sie auch unbeteiligte und unschuldige Zivilpersonen - darunter auch eigene Volksgenossen töteten - und setzten sich z.T. aus an Kriegsverbrechen beteiligten Nazi-Kollaborateuren zusammen.
  • Der Koreakrieg wurde vom US-amerikanischen Klientelstaat Südkorea begonnen, die Initiative zur Teilung Koreas ging von den USA aus und die USA begingen mit dem Einsatz von biologischen und chemischen Waffen sowie großflächigen Bombardements sehr gut dokumentierte z.T. sehr schwere Kriegsverbrechen. Der Krieg war insgesamt in erster Linie ein Stellvertreterkrieg zwischen der Volksrepublik China und den USA als ein solcher zwischen der UdSSR und den USA.
  • Der Volksaufstand in der DDR wurde von sich als Provokateuren betätigenden und an einer Gewalteskalation interessierten westlichen Geheimdienstagenten unterstützt und seine Niederschlagung durch die sowjetischen Besatzungsarmee forderte weit weniger Opfer als etwa die Niederschlagung der Volksaufstände in Ungarn und der Tschechoslowakei.
  • An der Niederschlagung des Prager Frühlings waren ebenfalls die Armeen Polens, Ungarns und Bulgariens beteiligt.
  • Der Einmarsch sowjetischer Truppen in Afghanistan war die Erfüllung eines gegenüber der eigeninitiativ und eigenständig ohne sowjetische Anleitung oder Unterstützung durch einen Putsch an die Macht gelangten linken (und nicht ausschließlich kommunistischen) Regierung gegebenen Versprechens nach einem vorangegangenen Gesuch derselben um militärischen Beistand gegen die bereits vor dem sowjetischen Militärintervention von den USA finanzierten, bewaffneten, ausgebildeten sowie logistisch und technisch unterstützten Mudschaheddin. Die USA brachten die linke Putschregierung Afghanistans durch die Unterstützung der islamistischen Rebellen in Bedrängnis, um diese zum Gesuch um Militärbeistand bei der UdSSR zu nötigen, mit dem Ziel der UdSSR nach ihrer militärischen Intervention in Afghanistan einen Abnutzungskrieg aufzuzwingen.
  • Der Ogadenkrieg war ein von Somalia begonnener Angriffskrieg gegen Äthiopien mit dem Ziel der Besetzung und Annexion der mehrheitlich von ethnischen Somali besiedelten Region Ogaden und die sowjetische sowie kubanische und südjementische Unterstützung war infolgedessen militärische Hilfeleistung gegen einen Aggressor.
  • Der Transnistrien-Krieg war ein durch ethno-lingual motivierte Streitigkeiten zwischen der rumänischsprachigen, ethnisch rumänischen Mehrheitsbevölkerung einerseits und russischsprachigen Volksgruppen im östlichen Landesteil andererseits ausgelöster Bürgerkrieg zwischen Moldawien und dem sich inzwischen zu einem konsolidierten Protostaat entwickelten Sezessionsgebiet Transnistrien. Das postsowjetische Russland unterstützte tendenziell Transnistrien, agiert jedoch auch als Vermittler und betätigt sich jetzt als Garant des durch einen Waffenstillstandsvertrag erzwungenen Friedens zwischen beiden Konfliktparteien.
  • Im Tadschikischen Bürgerkrieg zwischen der neostalinistischen Regierung einerseits und einer ideologisch antagonistischen Koalition von pro-westlichen, säkular-demokratischen und islamistischen Kräften andererseits unterstützte Russland die pro forma legale Regierung, u.a. aus Furcht vor einem islamistischen Umsturz, da auch die Taliban ihre Gesinnungsgenossen in Tadschikistan unterstützten und Russland kein Interesse an einem längerfristigen Bürgerkrieg und Staatszerfall Tadschikistans gehabt hatte.
  • Der Kaukasuskrieg von 2008 war ein Stellvertreterkrieg zwischen Russland und den USA. Dieser begann durch einen von der ursprünglich durch einen verdeckten Eingriff der USA an die Macht gelangten (Rosenrevolution) Regierung Georgiens angeordneten Militäreinsatz gegen die seit den 1990er Jahren de facto souveränen Protostaaten Abchasien und Südossetien (deren Einwohner mehrheitlich russische Staatsangehörige waren und bis heute sind), wobei auch Streubomben zum Einsatz kamen und Angriffe schwerer Artillerie auf zivile Wohngebiete unter Inkaufnahme der Tötung von Zivilpersonen stattfanden sowie der Versuch der gewaltsamen Vertreibung der legal stationierten russischen Friedenstruppen in den betreffenden Gebieten. Die russische Militärintervention war aus völkerrechtlicher Sicht als Nothilfe (Schutz eigener Bürger) und Notwehr (Unterstützung von einer fremden Macht angegriffenen eigenen Militärpersonals) mit Ausnahme bestimmter Fehlhandlungen legal.
  • Die militärischen Operationen Russlands im Nordkaukasus seit 2009 gegen die dortigen islamistischen Terrorgruppen sind legitim und legal und verglichen mit den z.T. schweren Verstößen gegen das Kriegsvölkerrecht in den beiden Tschetschenienkriegen weitestgehend verhältnismäßig.
  • Eine geheimdienstliche oder gar militärische Beteiligung Russlands an den Unruhen in Südkirgisien im Jahre 2010 und dem Aufstand in Tadschikistan in 2010-2012 sind nicht nachweisbar bzw. nicht gegeben gewesen.
  • Die sogenannte Krim-Krise wurde letztlich durch einen verdeckten Eingriff der USA zur Herbeiführung eines Regimewechsels in der Ukraine (Euromaidan) ausgelöst und eine Annexion der Krim durch Russland hatte es nicht gegeben, sondern nur einen von der Mehrheit der ansässigen Bevölkerung initiierten und getragenen sowie von Russland durch einen militärischen Eingriff ermöglichten Sezessionsakt der Krim von der Ukraine und einem anschließenden Wechsel ihrer staatlichen Zugehörigkeit nach einem von der Mehrheit der Bürger in einem Plebiszit zum Ausdruck gebrachten authentischen Votum als demokratischer Legitimationsgrundlage.
  • Der Griechische Bürgerkrieg war weder ein Bürgerkrieg noch ein Stellvertreterkrieg zwischen den USA und der UdSSR, sondern eine zuerst britische und dann US-amerikanische Militärintervention in Griechenlands zur Beseitigung der bei der Bevölkerung über gewaltigen Rückhalt verfügenden kommunistischen Partisanenbewegung zwecks Eingliederung Griechenlands in den Westblock. Die griechischen Kommunisten erhielten nur zeitweilige Unterstützung durch Bulgarien und Jugoslawien, aber nicht von der UdSSR, die sich an das mit Großbritannien geschlossene Abkommen zur Aufteilung der Einflusssphären hielt, weil Griechenland darin zur britischen Einflusssphäre zugeordnet worden war.
  • Eine sowjetische Unterstützung für die antikolonialistischen Befreiungsbewegungen während des französischen Indochinakrieges und des Malaysischen Unabhängigkeitskrieges war, wenn überhaupt, nur sehr minimal, während die USA die Viet Minh unterstützt hatte, um Frankreichs Kolonialherrschaft in Indochina zu beenden und selbst die Herrschaft über diese Region zu erlangen.
  • Eine Unterstützung des Tibetaufstandes in der Zeit vor dem sowjetisch-chinesischen Zerwürfnis ist eindeutig ausgeschlossen, während eine solche in der Zeit danach zwar denkbar und theoretisch möglich, aber im Gegensatz zu derjenigen der USA nicht belegt ist.
  • Die Unterstützung der kommunistischen Widerstandsbewegungen in Indochina bzw. die Nordvietnams/Vietnams und das kommunistische Regime von Laos hatte nie denselben Umfang erreicht wie jene der USA für die antikommunistischen Widerstandsbewegungen bzw. Südvietnam sowie die nicht-kommunistischen Regime von Laos und Kambodscha.
  • Eine sowjetische Unterstützung für die kommunistischen bzw. sozialrevolutionären Guerillabewegungen in Guatemala während des dortigen Bürgerkrieges ist nicht belegt.
  • Die sowjetische Unterstützung für Patrice Lumumba im Kongo war aus völkerrechtlicher Sicht legal, weil dieser der legale Regierungschef seines Landes war und die USA und Belgien ihn in Folge von verdeckten Operationen stürzten und ermorden ließen.
  • Die Kubakrise entstand durch die Weigerung der USA zu einem öffentlichen Eingeständnis der Ebenbürtigkeit der UdSSR in Folge der ihrerseits vollkommen legitimen Wiederherstellung des Gleichgewichts der Schreckens durch die Stationierung von mit Nuklearsprengköpfen ausgestatteten Mittelstreckenraketen auf Kuba als Antwort auf die Existenz von entsprechenden Raketenbasen der USA in der Türkei.
  • Beim Unabhängigkeitskrieg von Bangladesch unterstützte die UdSSR Indien, das sich zur Abwendung einer wirtschaftlichen und humanitären Katastrophe wegen der Fluchtbewegung aus dem damaligen Ostpakistan (des heutigen Bangladesch) aufgrund des dortigen Völkermords durch die Armee Westpakistans (des heutigen Pakistans) an Millionen Bengalen und Angehörigen ethno-religiöser Minderheiten, zur Unterstützung des dortigen Widerstands gezwungen war.
  • Die sowjetische Unterstützung für das sandinistische Regime in Nicaragua während des Contrakrieges (der kein Bürgerkrieg, sondern ein von den USA mithilfe von Söldnern geführter schmutziger Krieg gegen Nicaragua war) war sehr gering und insgesamt unbedeutend.
  • Der Bürgerkrieg in Syrien ist kein Bürgerkrieg, sondern ein mit dem Contrakrieg vergleichbarer Krieg der USA, Großbritanniens, Frankreichs, Israels, der Türkei, Saudi-Arabiens und Katars, in welchem die genannten Mächte überwiegend aus ausländischen Söldnern und Terroristen bestehende Milizen finanzieren, bewaffnen, ausbilden sowie logistisch und technisch unterstützen. Russland unterstützt in diesem Krieg die legale Staatsführung Syriens mit dessen ausdrücklicher Erlaubnis, weshalb die Präsenz und die Aktivitäten der russischen Streitkräfte in Syrien im Gegensatz zu denjenigen anderer Staaten völkerrechtskonform sind. Die Behauptung Russland würde vorsätzlich und systematisch zivile Einrichtungen und Infrastrukturobjekte bombardieren, ist nicht belegt und höchstwahrscheinlich Propaganda der mit al-Quaida verbundenen Weißhelme.

aus: PlusPedia: Benutzer Diskussion:Bohumil Samuel Kecir

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